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Fachkundige Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1523/08 (Hartz IV) liegen vor
Sonntag, 11. Januar 2009
Verfassungsbeschwerde einer allein
stehenden Frau aus dem Rhein Neckar-Kreis
Karlsruhe –Das
Bundesverfassungsgericht hat einer Klägerin Prozesskostenhilfe gewährt, die
nach erfolgloser Klage gegen die Höhe der Hartz
IV-Regelleistungen vor dem Bundessozialgericht nun mittels einer
Verfassungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzen will. Gleichzeitig haben die
höchsten Richter dem Bundestag, Bundesrat, der Bundesregierung, allen
Landesregierungen sowie der Bundesagentur für Arbeit, als Beteiligte die
eingereichte Verfassungsbeschwerde zugeleitet und bis zum 30.November 2008
Gelegenheit zur Stellungnahme aufgegeben. Dazu wurden neben dem Statistischen
Bundesamt, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Sozialverbände als
sachkundige Dritte um eine Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und können ab sofort gelesen werden.