06.10.2009
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Nationalen Armutskonferenz,
wir haben uns heute versammelt, um unsere Erfahrungen zu dem Thema „Hartz-IV“ auszutauschen. Mittlerweile gibt es mehr als sieben Millionen Bundesbürger - Tendenz steigend aufgrund der wirtschaftlichen Krise. Jeder von Ihnen kennt einen Betroffenen, hat einen Hartz-Betroffenen in seiner Familie oder ist gar selbst Betroffen. Sie werden mir darin beipflichten, dass „Hartz-IV“ das physiologische Existenzminimum nicht sichert. Für das soziologische Existenzminimum bleibt kein Cent übrig, deshalb muss die Forderung lauten: „Hartz-IV muss weg!“
Ungeachtet dieser Tatsachen verbreiten Rundfunk, Fernsehen und Presse gezielt Falschinformationen zu der finanziellen und sozialen Situation von Hartz-IV-Empfängern und ihrer Familien. Das ist diffamierend und unfair, da viele der Betroffenen sich gegen diese Übermacht nicht zur Wehr setzten können. Die Betroffnen, und so Geschämten ziehen sich zurück, resignieren, und geben auf.
Der Kampf gegen die ungerechten, gesetzlichen Regelungen und sozialen Mißstände wird von Menschen geführt, die eine soziale Zukunft für alle möchten. Diesen Menschen und der NAK gebührt ein herzliches Dankeschön und Hochachtung. Die NAK setzt sich auf ihre ganz eigene Art und Weise für die Verwirklichung von Menschenrechten ein. Sie zeigt ihren Protest gegen dieses unmenschliche System indem sie Partizipation für die Betroffenen fordert. Nicht über die Betroffenen soll gesprochen werden - die Betroffenen sollen selbst das Wort ergreifen!
Der Protest gegen „Hartz-IV“ findet durch viele Aktionen seinen Ausdruck. Ich führe den Kampf für die Betroffenen und gegen „Hartz-IV“ auf rechtlicher Ebene. Seit dem 09.06.2008 liegt dem Bundesverfassungsgericht unter dem Az.: 1 BvR 1523/08 eine Verfassungsbeschwerde gegen „Hartz-IV“ für einen Erwachsenen vor.
Gegen die Einlegung dieser Verfassungsbeschwerde sprach sich der DGB-Rechtsschutz aus, der einer Beseitigung von „Hartz-IV“ keinerlei Erfolgschancen einräumt. Die hier Anwesenden wissen, dass auch die Gewerkschaften die Verabschiedung der Hartz-Gesetze mitgetragen haben. Ich habe mich von der Haltung des DGB und der Gewerkschaft nicht entmutigen lassen.
Mein Kampf um das Recht wurde, ohne dass ich es wußte, zu einem Politikum zwischen den Regierungsparteien, Landesregierungen, Arbeitgeberverband, Gewerk-schaft, sozialen Verbänden und kirchlichen Trägern, welche meine Verfassungsbe-schwere, Az.: 1 BvR 1523/08, zwecks Kenntnisnahme und gutachtlicher Stellung-nahme erhielten. Im Juli 2008 ging den Vorgenannten meine Verfassungsbeschwerde zu. Durch Beschluss vom 07.08.2008 bewilligte das Bundesverfassungsgericht Prozeßkostenhilfe ohne jegliche Ratenzahlungsverpflichtung. Die Zuleitung der Schreiben erfolgte erst am 10.09.2008.
Da sich unter den vom Bundesverfassungsgericht ausgewählten Anhörungsbeteiligten kein Frauenverband und keine qualifizierte Beratungsstelle für Hartz-IV-Betroffene fand, beantragte ich den Bundesfrauenverband Courage e.V., das Erwerbslosenforum Deutschland e.V. und Tacheles e.V. als weitere Gutsachter beizuziehen, da diese in der Beratung und dem Umgang mit Erwerbslosen und Hilfebedürftigen eine beachtliche Sach- und Fachkompetenz besitzen. Diese Vereinigungen können sich kompetent zum physiologischen und soziologischen Existenzminimum äußern. Der Antrag wurde in Folge mehrfach wiederholt. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nicht darüber entschieden.
Aufgrund meiner beruflichen, sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen Erfahrung habe ich gemäß der Gerichtsordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt die Sache persönlich vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten zu dürfen, da die gesamte juristische Arbeit erbrachte. Ich habe die Rechtssache entwickelt und vertrete „Hartz-IV“ auf allen sozialgerichtlichen Ebenen. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nicht darüber entschieden.
Die Stellungnahmen der vom Gericht zugelassenen Anhörungsbeteiligten leitete man mir erst am 30.12.2008 zu. Die Stellungnahmen und der aktuelle Sachstand des Verfahrens sind unter www.erwerbslosenforum.de nachzulesen. Erwartungsgemäß hat sich das Bundesarbeitsministerium, der Arbeitgeberverband, der Deutsche Sozial-gerichtstag und der Verein für Öffentliche und Private Fürsorge gegen eine Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene gewandt.
Die Gewerkschaft, Diakonie, Caritas, VdK usw. sprachen sich für eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes aus, da dieser das physiologische Existenzminimum nicht deckt.
Kein Verfahren gegen „Hartz-IV“ hat bislang diese Hürden vor dem Bundesver-fassungsgericht genommen. Zwischenzeitlich meldeten sich Rechtsanwälte und die Gewerkschaft, um das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Rampenlicht führen zu dürfen. Man bot mir an die Arbeit leisten zu dürfen - bei der Vergütung vergaß man mich. Die Kanzlei Conradis & Jansen, bestätigte, dass sie bislang keine bessere Arbeit ausgewertet hat. Die individuelle Betroffenheit/Bedürftigkeit sei exzellent dargestellt.
Obwohl der Ausgang des Rechtsstreites für mehr als sieben Millionen Menschen von existenzieller Bedeutung ist, „ruht“ das Verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde trotz positiven Prozesskostenhilfebeschluss nicht angenommen. Hierzu ist ein eigener Gerichtsbeschluss notwendig, der jedoch hinaus gezögert wird.
Anfragen im August 2009 wies das Gericht zurück, da der Ausgang der Bundestagswahl am 27.09.2009 abgewartet werden soll. Es drängt sich der Verdacht auf das Gericht wolle sich an den politischen Machtverhältnissen zu orientieren. Für die Betroffenen ist es jedoch wichtig, dass „Hartz-IV“ so rasch wie möglich für verfassungswidrig erklärt wird, damit staatliche Transferleistungen an die Stelle treten können, welche betragsmäßig ein menschenwürdiges Dasein und Teilhabe gewährleisten.
Ich möchte die hier Versammelten höflich um Mithilfe bitten.
Zum einen muss noch ergänzender Vortrag zu den einzelnen Abteilungen der Regelsatzverordnung geleistet werden. Dafür werden Daten/Nachweise benötigt.
Zum anderen erscheinen mir bundesweite Aktionen notwendig, die den Richtern am Bundesverfassungsgericht verdeutlichen, dass kein Einzelschicksal, sondern das Leben/die Existenz von mehr als sieben Millionen Bundesbürger betroffen ist. Ich denke dabei an eine Unterschriftenaktion, die Sie sicherlich alle von Bürgerinitiativen kennen.
Auf ihre Mitwirkung bin anweisen, um der Sache zum Erfolg zu verhelfen. Ich werde zu diesem Zweck Unterschriftenlisten auslegen, die am 20.10.2009 öffentlich über-geben werden sollen, wenn der Kinderregelsatz vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.
Abschließend darf ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.